§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage
des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und
damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt,
haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast
hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen (binnen 24 Stunden), so gilt der Inhalt der
Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der
Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die
subjektive Qualität der Ausstattung (z.B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des
Anbieters an Dritte.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu
machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der
Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die
Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung
erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein
berechneten Preis.
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(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10 %, anheben.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für
die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei
Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn
der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich
zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert
werden.
(6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die
mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung
mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 3. Tag nach der
Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 3. Tag nach der
Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese
auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 3.
Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,
entsprechend anzuwenden.
(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung (auch “Hausregeln” genannt)
verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere
Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche
Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren
kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige
Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe
von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen, zzgl. evtl. Sonderreinigungs- und
Reparaturkosten.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann
der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung
stellen, zzgl. evtl. Sonderreinigungs- und Reparaturkosten. Rauchen ist nur auf Balkonen
und Terrassen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach den Bedingungen der am Ende dieser AGB
angehängten Internetnutzungsvereinbarung, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads,
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Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine
widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der
Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte
Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem
zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.
verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei
Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die
Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den
Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die
Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses
Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des
Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der
Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden
Maßgaben:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden
Übernachtungspreises
0 % bis 29 Tage vor Anreise
20 % bis 24 Tage vor Anreise
40 % bis 14 Tage vor Anreise
60 % bis 9 Tage vor Anreise
80 % bis 5 Tage vor Anreise
100 % weniger als 5 Tage vor Anreise
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn, der
Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des
Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
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(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 24:00 Uhr oder bis spätestens 60
Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu
haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2
schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten
Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder
andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung
oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen
als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste
oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits
geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei
berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein
Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu
vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung
gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6 Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den
gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen.
Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel
zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als
eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen
Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für
Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem
Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung
schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast
empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies
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gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus
auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet
wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die
Anreise muss bis 24:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab
ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur
erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 und 8:00 Uhr vereinbart und findet in dieser
Zeit statt, kann ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben werden.
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis
oder Reisepass vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 €
verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der
Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht
etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu
vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der
Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den
Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter
gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50 % des
vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor
13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach
13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer
verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den
Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit
dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der
Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die
ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für
deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte
weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
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§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wildeshausen / Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht
ist das Amtsgericht Wildeshausen.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch
des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich
widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden
Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Anlagen
Ausgehend aus § 4 Abs. (5) finden sich auf den Folgeseiten die Bedingungen des
Internetnutzungsvertrags, die Bestandteil dieser AGB sind.
(AGB, Stand März 2025)
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Internetnutzungsvereinbarung
zwischen dem
Eigentümer der Ferienunterkünfte, Niko Niazmand
-im Folgenden genannt "Vermieter"-
und
allen Mietern
-im Folgenden genannt "Feriengast"-
§ 1
Der Feriengast erhält für die Dauer des Aufenthalts die Möglichkeit, über das WLAN
Netzwerk des Vermieters auf das Internet zuzugreifen. Der Sicherheitsschlüssel für das
Netzwerk wird ihm zu Beginn der Mietzeit mitgeteilt.
§ 2
1. Für die Nutzung des Internets werden keine Gebühren berechnet. Sie ist mit dem
Mietpreis abgegolten.
2. Ausgenommen von Absatz 1 sind über die monatliche Flatrate-Gebühr
hinausgehende Kosten der Internetnutzung, insbesondere zahlungspflichtige
Dienste, die durch den Feriengast veranlasst wurden.
3. Entstehen Kosten im Sinne von Absatz 2 während der Mietzeit, so wird widerleglich
vermutet, dass sie durch den Feriengast veranlasst wurden.
§3
1. Der Feriengast muss den Sicherheitsschlüssel (auch “Passwort” genannt) geheim
halten. Er darf ihn nur an Personen weitergeben, die die Ferienwohnung
berechtigterweise mitbenutzen.
2. Teilt der Feriengast den Sicherheitsschlüssel einem Minderjährigen mit, hat er auf die
Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes zu achten.
. Der Feriengast darf das Internet nur unter Beachtung der geltenden Gesetze nutzen.
Es ist ihm insbesondere verboten
3
●urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen oder anzubieten,
z.B. über One-Click-Hosting Dienste oder Tauschbörsen wie BitTorrent,
eMule, etc.
●Streaming-Dienste und Streaming-Websiten zu benutzen, soweit diese
Urheberrecht verletzen
sich in strafbarer Weise zu äußern, z.B. auf Social-Media Diensten wie
Facebook
●Inhalte mit pornographischem Material aufzurufen
verbotene Formen der Werbung zu betreiben, insbesondere
Spam-Nachrichten zu verschicken
§4
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Gibt der Feriengast den Sicherheitsschlüssel weiter, muss er jede Person, der er den
Schlüssel mitteilt, über die in § 3 und § 6 genannten Pflichten aufklären.
§5
. Der Zugang zum Internet wird nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten
gewährt. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle des Internets, insbesondere solche,
die auf Beschädigungen des Routers, die Störung des WLAN-Funks oder auf den
Internetprovider zurückzuführen sind.
2. Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Unbrauchbarmachungen der
Geräte des Feriengastes, die durch die Benutzung des Internets verursacht wurden,
insbesondere die Infizierung mit Schadsoftware. Dies gilt nicht, sofern der Schaden
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters verursacht
wurde.
3. Der Vermieter weist darauf hin, dass der Datenverkehr unverschlüsselt stattfindet,
insbesondere also die Möglichkeit besteht, dass Dritte unberechtigten Zugriff auf den
Datenverkehr erlangen. Des Weiteren stellt der Vermieter, sofern im WLAN-Router
werkseitig keine Firewall vorhanden ist, weder Firewall noch Virenschutz zur
Verfügung.
§6
Nach Ende der Mietzeit darf der Feriengast nicht mehr auf das WLAN Netzwerk zugreifen.
§7
Hat der Vermieter berechtigterweise den Verdacht, dass der Feriengast oder eine Person im
Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 3 gegen eine der in § 3 und § 4 Pflichten verstößt, so kann er
noch während der Mietzeit die Nutzung des WLAN-Netzwerkes untersagen und den Zugang
hierzu verwehren, insbesondere den Sicherheitsschlüssel ändern.
§8
. Der Feriengast stellt den Vermieter von rechtskräftig festgestellten Forderungen
Dritter frei, die durch die Internetnutzung des Feriengastes oder eines Dritten, dem er
den Sicherheitsschlüssel mitgeteilt hat, begründet werden.
. Ist Gegenstand der Forderung eines Dritten eine Rechtsverletzung, so wird
widerleglich vermutet, dass der Feriengast diese begangen hat, sofern sie nach
Vortrag des Gläubigers in den Mietzeitraum fällt.
. Gelingt es dem Feriengast die in Absatz 2 aufgestellte Vermutung zu widerlegen,
findet Absatz 1 keine Anwendung.
§9
In der Ferienwohnung selbst findet sich ein Aushang, der auf die in § 3 und § 6 genannten
Pflichten hinweist. Der Feriengast ist nicht berechtigt, diesen Aushang zu entfernen.
§10
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im
Übrigen nicht.
(Internetnutzungsvereinbarung, Stand April 2024)
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